Servus & Willkommen - wie schön, dass du da bist

 

Ich bin Lisa - und begleite dich als Mütterpflegerin, Mamahilfe und Doula

mit Herz & Emphatie durch Schwangerschaft, Wochenbett und allgemeinen Krisenzeiten

DU BIST HIER GANZ GENAU RICHTIG

Schau dich gerne in meinem Menü um und informiere dich in Ruhe über meine Angebote und professionellen Leistungen als Mütterpflegerin, Mamahilfe & Doula


– und vor allem darüber, welche Leistungen dir über die Krankenkasse zustehen.
Es lohnt sich, hinzuschauen – für dich, für deine Familie und für euren Alltag.

 

Mamahilfe seit März 2024

Doula seit April 2025

Mütterpflegerin seit März 2026

Warum der Name "Deine Basis"?

Er ist ein Versprechen. Eine Haltung. Eine tiefe Überzeugung.

In meiner Arbeit als Mütterpflegerin, Mamahilfe & Doula begegne ich Menschen in sehr sensiblen, verletzlichen und kraftvollen Lebensphasen: 

Schwangerschaft, Wochenbett, familiäre Krisenzeiten.

Jede dieser Phasen bringt ihre ganz eigene Intensität mit sich: 

Unsicherheiten, Ängste, Hoffnungen – aber auch unendlich viel Liebe und Kraft.

In genau diesen Momenten braucht es eine Basis.

Diese emotionale Stütze, dieser ruhige Anker, dieses feste Fundament – individuell, bedingungslos, liebevoll.

Deine Basis ist der Raum, in dem du so sein darfst, wie du bist.
In dem du dich fallen lassen darfst, um Kraft zu schöpfen.
In dem du gehört wirst – mit allem, was dich bewegt.
In dem du begleitet wirst – nicht geführt, nicht belehrt, sondern gehalten.

Der Name ist aus dem tiefen Wunsch entstanden, nicht nur eine Dienstleistung zu bieten, sondern eine Verbindung zu schaffen.

Sind Mütterpflegerinnen, Mamahilfen oder Doulas reine Haushaltshilfen?

Nein! 

Meine Arbeit mit meinen professionellen Ausbildungen als Mütterpflegerin, Mamahilfe und Doula werden manches Mal mit klassischer Haushaltshilfe gleichgesetzt. 

Das ist ein Mythos und ein Irrtum.

Es handelt sich um spezialisierte Unterstützungsberufe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Darüber hinaus begleite ich Familien auch in besonderen Lebens- und Ausnahmesituationen. 

Ich begleite Familien emotional, praktisch und stabilisierend – nicht als Reinigungshilfe.

Alltagsnahe Aufgaben wie z. B. Wäsche, Staubsaugen, Sichtordnung können natürlich Teil meiner Arbeit sein. Sie dienen für mich jedoch stets der Fürsorge, Regeneration und emotionalen Entlastung der Familie.

Nicht Teil meines Leistungsangebots sind: Fenster putzen, Grundreinigungen, Keller/Dachboden/Schränke  ausmisten, Kinderzimmer entrümpeln oder aufräumen, Frühjahrsputz, Gartenarbeit o. Ä.

Der Fokus liegt auf Entlastung, Begleitung und Stabilisierung der Familie.

Staubfrei ist toll. Stabilität ist mir für dich wichtiger.

Anspruch

§ 24 SGB V - Rund um Schwangerschaft und Wochenbett

Dieser Paragraph greift, wenn Schwangerschaft und Geburt mit besonderen Belastungen verbunden sind und sichert in diesen Situationen den Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und Vätern zu stärken. Dazu gehören:

  • Risikoschwangerschaften aller Art, die besondere medizinische Betreuung erfordern.
  • Starke Schwangerschaftsbeschwerden, z.B. Hyperemesis, Kreislaufprobleme, starke Rückenschmerzen.
  • Vorzeitige Wehen, die Schonung erfordern.
  • Mehrlingsschwangerschaften und Mehrlingsgeburten, die körperlich und organisatorisch fordernd sind.
  • Erschöpfung und postnatale Erschöpfung, wenn die Kraftreserven am Limit sind.
  • Geburtstrauma und Wochenbettdepression, die eine intensive Erholung notwendig machen.
  • Geburtsverletzungen aller Art, die die Mobilität der Mutter stark einschränken.
  • (Not)Kaiserschnitt (Sectio), der eine längere Regeneration erfordert.
  • Schreibabys, die Eltern an ihre Belastungsgrenzen bringen.
  • Stillprobleme mit hohem Belastungsfaktor.
  • Frühgeburt mit längerem Klinikaufenthalt des Babys.
  • Nachblutungen oder verzögerte Wundheilung, die eine verlängerte Regenerationsphase erfordern

 

 

§ 38 SGB V - Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen

Wenn eine versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht aktiv am Leben teilnehmen kann, bietet § 38 SGB V eine wichtige Entlastung. Anspruch auf eine Familienhilfe besteht in folgenden Fällen:

  • Allgemeine Erkrankungen, die den Alltag erheblich einschränken (nicht chronisch).
  • Onkologische Erkrankungen, insbesondere im Rahmen von Diagnostik, Therapie & Nachsorge.
  • Unfall, der vorübergehende Selbständigkeit beeinträchtigt.
  • Nach Operationen, wenn körperliche Schonung notwendig ist.
  • Krankenhausaufenthalt, der eine Betreuung der Kinder und des Haushalts unmöglich macht.
  • Ambulante oder stationäre Reha, während der Unterstützung zu Hause benötigt wird.

 

Besonders, wenn Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedüftige Angehörige im Haushalt leben, kann diese Hilfe entscheidend sein. 

 

Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Die Kasse ist dazu verpflichtet.

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