Wann übernimmt deine Krankenkasse 

Anspruch auf Haushaltshilfe über deine Krankenkasse

§ 24h SGB V

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung

Wenn du aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Geburt deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kannst, kann dir eine Haushaltshilfe über deine gesetzliche Krankenkasse zustehen.

Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Risikoschwangerschaften aller Art  mit notwendiger Schonung
  • Starke Schwangerschaftsbeschwerden
  • Vorzeitige Wehen
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Körperliche Einschränkungen nach der Entbindung, beispielsweise nach einem Kaiserschnitt

§ 38 SGB V

Haushaltshilfe bei Krankheit & gesundheitlichen Einschränkungen

Ob schwere Erkrankung, akute Verschlimmerung einer Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Operation oder bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen: Wenn du deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen kannst, kann deine Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen.

Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Schwere oder akute Erkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Unfallbedingte Einschränkungen
  • Nach Operationen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Bestimmte ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Wichtig – Wann hast du Anspruch?

Eine Haushaltshilfe kann dir zustehen, wenn du deinen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann (z. B. Partner berufstätig).

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